Anträge an die Mitgliederversammlung:
Satz (4) alt: Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Satz (4) neu: Jedes Mitglied mit vollendetem 16. Lebensjahr steht ein Stimmrecht zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Ergänzung §14 Rechtsvertretung
Die Geschäftsstelle ist berechtigt Spendenquittungen und Verträge bis zu einem jährlichen Volumen von 1.000 Euro als vertretungsberechtigte Person allein zu unterzeichnen.