FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg
im Fußballkreis Südbrandenburg
im Fußball Landesverband Brandenburg
Ehrungsordnung
- 1 Allgemeine Bestimmungen
- 2 Auszeichnungen
- 3 Richtlinien der Verleihung
- 4 Verleihung und Veröffentlichung
- 5 Inkraftsetzung
1 Allgemeine Bestimmungen
Der FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. ehrt Personen, die sich um den Fußballsport im Verein verdient gemacht haben. Diese Würdigung kann in verschiedenster Form durchgeführt werden.
2 Auszeichnungen
- Ehrenmitgliedschaft des Vereins
- Urkunde im Rahmen verbunden mit Beitragsfreiheit und kostenlosem Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins
- Ehrengeschenk des Vereins
- 10 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 10 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Ehrennadel des Vereins in Bronze
- 15 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 15 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Ehrennadel des Vereins in Silber
- 20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 20 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
- Ehrennadel des Vereins in Gold
- 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein
- 25 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
3 Richtlinien der Verleihung
- Die Auszeichnungen können an Personen in Anerkennung von Verdiensten um das Vereinsleben und den Fußballsport im FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. verliehen werden.
- Die auszuzeichnenden Personen müssen Mitglieder des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg e. V. sein.
- Über die Verleihung entscheidet das Präsidium des FSV „Glückauf“ Brieske/Senftenberg und kann auf Antrag eines Mitgliedes an das Präsidium geschehen. (abweichend § 2 Satz 1: Antrag an die Mitgliederversammlung des Vereins)
- Ein Jahreslimit an Auszeichnungen besteht nicht.
- Ein Ehrengeschenk wird in maximaler Höhe von 25,00 Euro ausgereicht.
- Die Anträge sollen mindestens zwei Monate vor dem in Aussicht gestellten Verleihungstermin gestellt werden.
4 Verleihung und Veröffentlichung
- Feste Auszeichnungstermine gibt es nicht.
- Die Auszeichnungen sollen in der Regel zu oder nahe dem Zeitpunkt des Anlasses in einem würdigen Rahmen erfolgen.
- Die Auszeichnungen werden über die Vereinsmedien veröffentlicht und ggf. über die Lokalpresse in Bekanntmachung gegeben.